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Time-Sharing

Schweiz bleibt eine Rechts-Insel - Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf.

Die schwarzen Schafe der Time-Sharing-Branche können in der Schweiz friedlich weitergrasen. Der Bund lehnt es ab, dubiosen Geschäftemachern per Gesetz einen Riegel zu schieben. Im Herbst 1998 reichte der Schwyzer CVP-Ständerat Bruno Frick im Parlament eine Petition zum Schutz der Konsumenten vor dubiosen Geschäftspraktiken beim Handel mit Wohnrechten ein.

Im Visier hatte er die dubiosen Time-Sharing-Anbieter, die ahnungslosen Konsumenten mit schmutzigen Tricks Teilnutzungsrechte an Ferienwohnungen im Ausland andrehen. Der K-Tipp, dem gegen 100 solche Fälle vorliegen, hatte darüber berichtet (Ausgabe 14/98).

Sorgen machte Frick vor allem, dass die Schweiz zum Tummelfeld dubioser ausländischer Geschäftemacher werden könnte. Im Gegensatz zur EU ist das Time-Sharing hierzulande nämlich nicht speziell geregelt; Kunden haben beispielsweise kein zehntägiges Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss.

Trotz Defiziten kein Missbrauchspotenzial ! ???

Das soll nach dem Willen des Bundesrats auch so bleiben. In seinem Bericht räumt er zwar ein, die Schweiz scheine in letzter Zeit immer mehr das Domizil von Unternehmen geworden zu sein, die in wenig seriöser Weise Teilnutzungsrechte an ausländischen Immobilien anbieten oder vermitteln.

Auch biete das schweizerische Recht; nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, von einem solchen Vertrag wieder loszukommen, obwohl dieser für den Erwerber weit reichende finanzielle Konsequenzen hat.

Trotz dieser Defizite kommt die Landesregierung aber zum Schluss, dass das geltende Recht genüge. Allen konsumentenschützerischen Unkenrufen zum Trotz besteht kein besonderes Missbrauchspotenzial, begründet der Verfasser des Berichts vom Bundesamt für Justiz.

Hinter vorgehaltener Hand tönt es im Bundesamt für Justiz freilich anders. Priorität hätte die Umsetzung der EU-Richtlinien zum Kaufrecht und zum Fernabsatz ins schweizerische Recht. Fürs Time-Sharing habe man im Moment schlicht keine personellen Ressourcen. (thm)