Leider ist es in der Schweiz nicht so, dass wir als Verbraucher geschützt sind, sondern die, die uns um unser Geld prellen wollen "siehe auch Recht & Gesetz" ! Was bleibt uns als Alternative in solch einem Fall wie Time Sharing übrig ?
Zu einem Schweizer Anwalt gehen ? oder zähneknirschend den Vertrag zu akzeptieren und munter weiter das Geld zum Fenster rauswerfen ?
Oder doch versuchen irgendwie aus solch einem Vertragsabschluss ohne allzugrossem finanziellen Verlust rauszukommen ?
| zum Anwalt: |
bringt vermutlich nichts, ausser weitere finanzielle Ausgaben, da die Verträge "vermutlich" nach schweizerischem Gesetz "leider" rechtens sind. ( Dies müsste allerdings noch rechtlich abgeklärt werden, ob diese Verträge nach schweizerischem Gesetz wirklich in allen Belangen in Ordnung sind.)
Demzufolge es momentan sehr schwierig wird überhaupt aus solch einem Vertrag rauszukommen und die Kosten für den Anwalt trägt der Kläger und diese übersteigen sehr schnell die eigentlichen finanziellen Forderungen.
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| Akzeptieren: |
bringt auch nichts, ausser man will jährlich eine grössere Summe Geldes "meistens" ohne Gegenleistung einfach so loswerden.
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| Kündigen: |
dies ist die beste Alternative ! ... nur wie ?
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| innerhalb von 10 Tagen: |
nach Vertragsabschluss innert 10 Tagen Kündigen, so besteht die Möglichkeit mit wenig finanzellem Verlust rauszukommen.
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| nach 10 Tagen: |
Alle geleisteten An- und sonstige Zahlungen können "vermutlich komplett" abge schrieben werden, hier geht es nur noch darum aus dem Vertrag ohne weitere finanziellen Belastungen/Verluste rauszukommen.
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| wie und warum: |
mit der www.schutzgemeinschaft-ev.de warum ?
Das Objekt, dass im Time Sharing gekauft wird liegt in den meisten Fällen im Ausland "EUROPA" und so kommt das ausländische Recht "EU-RECHT" zur Geltung.
Im EU-Recht ist festgehalten, dass Anzahlungen zu verlangen verboten ist, ebenfalls muss eine Kündigungsfrist im Vertrag enthalten sein, ist dies nicht der Fall ist der Vertrag ungültig !
Damit die Schutzgemeinschaft Sie allerdings vertreten darf müssen Sie Mitglied der Schutzgemeinschaft werden, diese Mitgliedschaft ist befristet auf 1 Jahr und wird nur auf Ihr Verlangen hin weitergeführt.
Haben Sie jedoch die Absicht irgendwann und irgendwo eine Liegenschaft im Ausland zu erwerben, währe eine weiterführung der Mitgliedschaft eine lohnende Sache für Sie, da die Schutzorganisation sie Kompetent und vor Ort "falls Vetretung vorhanden" im betreffenden Land betreuen kann.
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| zum Beachten ! - innert 10 Tagen: |
man hat eventuell nur die Anzahlung geleistet und noch keine weitere Zahlung, der Vermittler in der Schweiz verlangt die Restzahlung per Banküberweisung innert 7 Tagen.
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| zum Beachten ! - nach 10 Tagen: |
Die Anzahlung sowie die Restzahlung sind bereits geleistet, hier besteht allenfalls noch die Möglichkeit beim Kreditkarteninstitut die Anzahlung stornieren zu lassen "jedoch ohne Gewähr = Gutwill des Kreditkarteninstitutes" die Restzahlung via Bank ist in jedem Falls verloren, da dieses Geld überwiesen und bereits "sicher" abgebucht worden ist !
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| wichtiges: |
Obige Angaben beziehen sich nur auf Objekte im europäischen Raum ausserhalb der EU gelten die Gesetze des jeweiligen Landes !
Obige Angaben nehmen auch nur Bezug auf Vertragsabschlüsse mit Anzahlung vor Ort "via Kreditkarte oder Barzahlung" sowie Restzahlung innert 7 Tagen mit Banküberweisung.
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Sollten Sie jedoch einen Vertragsabschluss mit Teilzahlung "Kredit" getätigt haben, wird die ganze Angelegenheit weitaus komplizierter.
Ebenfalls beziehen sich obige Angaben nur auf Verträge die in der Schweiz mit diesen Vermittlern abgeschlossen wurden.
Diese Angaben beziehen sich auch nur auf einen Time - Sharing Vermittler in der Schweiz "Name bekannt - Datenschutz", bei anderen Vermittlern können die Vertragsstruktur und Zahlungsmodalitäten verschieden sein. |